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Diana Lehmann

26 Millionen Euro für Jugendarbeit vor Ort: Gesetzesnovelle stärkt Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen

Bildung & Kultur

„Das Gesetz ist ein Meilenstein für die Jugendpolitik in Thüringen. Das Land wird damit gesetzlich verpflichtet, die Kommunen bei der Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit zu unterstützen. Das schafft Planungssicherheit für die Landkreise und kreisfreien Städte und nützt vor allem den jungen Menschen. Gleichzeitig werden Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen vor Ort und im Land ausgebaut“, so Diana Lehmann, jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag.

 

Junge Menschen im Freistaat können künftig mehr als je zuvor dauerhaft und verbindlich bei allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen mitbestimmen. Das Land stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten 15 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, um die Kommunen bei ihrer gesetzlich verankerten Aufgabe, Angebote für Kinder und Jugendliche vorzuhalten, zu unterstützen. Gleichzeitig wird das Landesprogramm Schulsozialarbeit zur Pflichtaufgabe für das Land. Hierfür stellt das Land jedes Jahr 11,3 Millionen Euro zur Verfügung. Das haben die Regierungsfraktionen im Thüringer Landtag mit der Novellierung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz (ThürKJHAG) beschlossen.

Für die Stadt Suhl bedeutet das 235.105 Euro im Jahr, die für sämtliche kinder- und jugendbezogenen Projekte, Programme und Organisationen verwendet werden können. Wir nehmen Kinder und Jugendliche ernst, deshalb stärken wir ihre Mitbestimmungsrechte. Das ist deshalb so wichtig, weil sie nicht nur die Expertinnen und Experten ihrer eigenen Sache sind, sondern so im Alltag das Prinzip von Demokratie erlernen“, so die Abgeordnete der SPD-Fraktion und kinder-und jugendpolitische Sprecherin, Diana Lehmann.

Hintergrund:

Mit der Novellierung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes werden erstmalig Fördermittel für die örtliche Jugendförderung und die Schulsozialarbeit gesetzlich festgeschrieben. Sie wurden zudem in dieser Legislaturperiode beträchtlich erhöht. Die Novellierung ist die erfolgreiche Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Formulierung: „Die Jugendpauschale soll von bisher 11 auf 15 Millionen Euro erhöht und die Gelder dauerhaft bereitgestellt werden. Die Jugendpauschale, inklusive deren Höhe, soll mit einem Gesetz gesichert werden. Dadurch soll gute und tariflich bezahlte Arbeit in der Jugend und Jugendsozialarbeit gesichert und die Kommunen durch einen erhöhten Landesanteil bei einer bedarfsgerechten Kinder- und Jugendsozialarbeit entlastet werden.“

 
 

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