Der SPD-Landesvorsitzende Andreas Bausewein begrüßt die heutige Einigung des Kabinetts auf die Eckpunkte eines Kommunalentlastungspakets zur Kostenbeteiligung des Landes bei anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen.
Bausewein begrüßt Einigung auf Kommunalentlastungspaket
Steuern & Finanzen
„Ich freue mich, dass auch unsere Koalitionspartner im Kabinett der Forderung der sozialdemokratischen Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister nach einem Kommunalentlastungspaket des Landes zur anteiligen Kostenübernahme bei anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen gefolgt sind und sich auf entsprechende Eckpunkte und Fördermodalitäten für ein solches Paket verständigt haben. Der Freistaat und die Landesregierung stellen sich damit ihrer Verantwortung und nutzen die Möglichkeiten zur finanziellen Umschichtung, nachdem seit Jahresbeginn deutlich weniger Asylbewerber und Flüchtlinge nach Thüringen kommen als erwartet. Nun ist es auch am Bund, den vollmundigen Ankündigungen Taten folgen zu lassen und die komplette Übernahme der Unterkunftskosten bei anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen auf den Weg zu bringen. Insbesondere Bundesfinanzminister Schäuble muss seiner Verantwortung endlich gerecht werden und die eingeforderte hälftige Beteiligung des Bundes an den gesamten Flüchtlingskosten zusagen. Er sollte sich nicht über mögliche Steuersenkungen nach der Bundestagswahl den Kopf zerbrechen, sondern vielmehr den Kommunen durch die Auflage eines kommunalen Investitionsfonds des Bundes unter die Arme greifen, um den riesigen Investitionsstau in den Kommunen schrittweise abzubauen. Diese Investitionen kämen allen zugute, also auch Erwerbslosen, Geringverdienern, Rentnern und Studenten, die von einer etwaigen Steuersenkung gar nicht oder kaum profitieren“, so Bausewein.
Hintergrund:
Die sozialdemokratischen Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister hatten bei einer kommunalen Flüchtlingskonferenz am 7. April 2016 einen Forderungskatalog für eine gelingende Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen (Link zur PDF-Datei) verabschiedet. Zentraler Gegenstand dieses Forderungskatalogs war ein jährliches Kommunalentlastungspaket in Höhe von 25 Millionen Euro, um die Kommunen bei den entstehenden Kosten infolge des Wirkungskreiswechsels (Asylbewerberleistungsgesetz/SGB II) von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen zu unterstützen und so finanzielle Spielräume für anderweitige Aufgabenerfüllungen und notwendige Investitionen zu schaffen.
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