Lesen Sie meine Plenarrede zur Aktuellen Stunde auf Antrag der CDU „Kein Flüchtlingsschutz für Wirtschaftsflüchtlinge“ am 10.07. 2015
Das Recht auf Asyl ist ein indiviuelles Grundrecht!
Landtag
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
ich könnte es mir relativ leicht machen und sagen, dass ein Antrag auf Asyl in Deutschland zu stellen ein Grundrecht ist, das jeder Mensch hat, und dass wir den Antrag einfach schon deswegen ablehnen müssen, weil die Regelung der sicheren Herkunftsstaaten genau dieses Recht einschränkt, weil das Hürden aufbaut, die andere Menschen, die diesen Antrag stellen, nicht hätten. Ich mache es mir aber nicht so leicht, das liegt auch daran, dass wir als Sozialdemokraten wissen, dass das nicht immer ganz einfach ist. Man ist leiderprobt. Ich würde Ihnen gern sachlich erklären, warum wir das ablehnen. In Albanien und im Kosovo ist die Situation zum einen so, dass es systematische Ausgrenzungen, Korruptionen, Organisierte Kriminalität, Diskriminierung von Minderheiten, zum Beispiel von Roma, gibt. Es gibt keine effektive Strafverfolgung, es gibt die Blutrache – das ist eine verfolgungsrelevante Menschenrechtsverletzung – und es gibt Frauenhandel. All das sind Argumente, warum der Kosovo und Albanien keine sicheren Herkunftsstaaten sein können. Wir wollen es auch deswegen, weil wir eine ernst zu nehmende Einzelfallprüfung wollen und keine Massenabfertigung. Mit den sicheren Herkunftsstaaten ist das nicht mehr sichergestellt. Darüber hinaus hat die Frage, ob wir jetzt ein Land zu einem sicheren Herkunftsstaat machen – das sieht man zum Beispiel an den Balkanstaaten, die das auch momentan schon sind – keinen Effekt. Es gibt keinen Rückgang bei den Antragstellungen. Das heißt, das Instrument wirkt auch nicht. Wenn Ihnen das noch nicht reicht, dann können wir sehen – es gab im März schon einmal aus Bayern einen Antrag im Bundesrat, der genau die gleichen Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten machen wollte. Der ist abgelehnt worden. Das heißt, es gibt nicht nur in diesem Haus keine Mehrheit für diesen Antrag, es gibt sie auch auf Bundesebene nicht. Von daher wüsste ich nicht, warum wir in der Richtung aktiv werden sollten. Auch Informationskampagnen – da kann man jetzt über den Sinn und Zweck streiten – ändern an der Situation, die wir in diesen Ländern haben, nichts. Das heißt, wenn eine Person, die sich selbst einer Diskriminierung ausgesetzt sieht, deswegen nicht mehr nach Deutschland kommt, dann finde ich, ist das auch keine Möglichkeit, damit dauerhaft umzugehen. Auch die dauerhafte Unterbringung zum Beispiel in Erstaufnahmestellen bringt ganze Gruppen von Menschen in den Generalverdacht. Auch das widerspricht unserem Anspruch von Asylpolitik. Womit Sie natürlich recht haben, ist, dass wir eine Beschleunigung von Verfahren brauchen. Das ist richtig. Aber diese Instrumente, die Sie hier vorschlagen, tragen dazu einfach nichts bei. Was wir mehr brauchen, ist mehr Personal im BAMF. Das ist angekündigt, wir hoffen, dass das kommt. Wir können das immer wieder sagen, auch die CDU ist noch Teil der Bundesregierung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür streiten, dass wir mehr Personal haben, dass der Bund mehr Personal dafür bereitstellt, dass Verfahren beschleunigt werden. Die Anträge, die hier vorliegen, sind Schaufensterpolitik. Das löst weder die Probleme in den Herkunftsländern, das löst auch die Probleme, die wir hier in Thüringen und die wir im Bund haben, nicht, das löst die Probleme der Kommunen nicht. Von daher werden wir beide ablehnen.
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