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Diana Lehmann

Schulsozialarbeit: Deutliches Signal für eine dauerhafte Finanzierung

Bildung & Kultur

Mehr als 22 Millionen Euro sollen künftig mindestens als Landesmittel dauerhaft für die Schulsozialarbeit im Freistaat zur Verfügung stehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes hat die SPD-Fraktion heute in ihrer Fraktionssitzung beschlossen. Die Novelle soll gemeinsam mit den Fraktionen Die LINKE und Bündnis 90/Die Grünen eingereicht werden. Der Gesetzentwurf soll noch in der Plenarsitzung im Januar beraten werden.

„Damit senden wir ein deutliches Signal für eine dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit und setzen damit das fort, was wir im Landeshaushalt 2020 bereits beschlossen haben“, so die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Diana Lehmann. Mit der Mittelsteigerung ist eine dauerhafte Verdoppelung der Zahl der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter (zusätzlich 180 Vollzeitbeschäftigte) möglich.

„Die Schulsozialarbeit muss dauerhaft gesichert werden. Damit ermöglichen wir Planungssicherheit für die Kommunen, auch über den Haushalt 2020 hinaus. Außerdem wird sichergestellt, dass dieses wichtige Angebot den Kindern und Jugendlichen an Thüringer Schulen beständig vorgehalten wird“, so Lehmann. „Ich gehe davon aus, dass wir im Plenum eine breite Zustimmung für das Vorhaben der gesetzlichen Verankerung einer jährlichen Mindestförderhöhe bekommen werden.“

Als Mindesthöhe sollen jährlich 22.251.000 Euro gesetzlich festgeschrieben werden. Diese Mittel werden den Landkreisen und kreisfreien Städten gewährt.

 
 

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